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Grundsätze für alle Mitglieder der Schulgemeinde
"Auf die Entfaltung der Persönlichkeit hat jeder Mensch kraft seiner Menschenwürde ein unverlierbares Recht.“
(Oswald von Nell-Breuning)
In Anlehnung an diesen Gedanken Nell-Breunings ist es unser Ziel, für alle Mitglieder der Schulgemeinde günstige Lern- und Arbeitsbedin-gungen zu schaffen. Dabei sollen sich alle frei entfalten können und bestmöglich gefordert und gefördert werden - ohne den anderen einzu-schränken oder zu behindern. So verhalten wir uns verantwortungsbe-wusst und stehen auch für die Folgen unseres Handelns ein.
Aus dieser Grundüberlegung heraus leiten sich für alle am Schulleben Beteiligten ganz bestimmte Verhaltensweisen ab:
Wir nehmen besondere Rücksicht auf Schwächere und Behinderte und alle, die unserer Hilfe bedürfen. Konflikte werden durch gewaltfreie Aus-einandersetzungen zwischen den Beteiligten gelöst, gegebenenfalls mit Unterstützung anderer Mitglieder der Schulgemeinde. Es ist nicht so wichtig, Recht zu haben oder zu bekommen, sondern einander zu ver-stehen und gemeinsam einen Weg zu finden. Das Fehlverhalten eines anderen muss nicht unbedingt als Absicht gewertet werden. So verlet-zen wir niemanden seelisch oder körperlich.
Gegenseitige Rücksichtnahme hilft Konflikte vermeiden und gestaltet den Umgang miteinander freundlicher. Diese Rücksichtnahme umfasst auch Materielles, wie das Schulgebäude, das Inventar, den Schulhof und das Eigentum des anderen. Deshalb vermeiden wir Beschädigun-gen und Verschmutzungen. Abfall sammeln wir getrennt.
Wir wollen uns nach unseren jeweiligen Möglichkeiten um die Umsetzung dieser Grundsätze bemühen.
Regelungen für Schülerinnen und Schüler
Jeder Schüler führt ein Mitteilungsheft, in dem Entschuldigungen, Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten usw. vermerkt werden.
Vor dem Unterricht
Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den dafür vorgesehenen Bereichen auf. Das sind im Ge-bäude die Erdgeschosse. Nicht zu den Aufenthaltsbereichen gehören die Treppenaufgänge, der Fahrradabstellplatz, die Bushaltestellen, die Aschenbahn und die Wege zwischen den Turnhallen.
Um Unfälle zu vermeiden, ist das Fahren mit Fahrrädern, Mopeds, Krafträdern und sonstigen Fahrzeugen auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Auf den Lehrerparkplätzen dürfen nur Lehrkräfte parken.
Vertretungspläne und weitere Informationen sind dem Infobrett zu entnehmen.
Unterrichtsbeginn
Alle begeben sich pünktlich zum Unterricht. Beim Ausbleiben der Lehr-kraft meldet sich der Klassensprecher/die Klassensprecherin oder ein Vertreter nach ca. 10 Minuten im Sekretariat.
Wer zu spät zum Unterricht kommt oder Fehltage aufweist, hat innerhalb von drei Tagen hierfür eine begründete Entschuldigung vorzulegen. Das gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die die Schule aus gesundheitlichen Gründen früher verlassen. Sie müssen sich zusätzlich unbedingt im Sekretariat und bei der jeweiligen Fachlehrerin/dem jeweiligen Fachlehrer abmelden.
Arzttermine sollten möglichst außerhalb des Unterrichts liegen. Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen. Befreiungen bei außerschulischen Terminen (Fahrprüfungen, Vorstellungsgespräche usw.) müssen spätestens drei Tage vorher beim Klassenlehrer/Tutor beantragt werden. Ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt.
In der Klasse / in den Fachräumen
Pausen und Freistunden
Das Verlassen der Aufenthaltsbereiche in den Pausen und Freistun-den ist den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 nicht erlaubt. Für Schülerinnen und Schüler, die sich eigenmächtig entfernen, besteht kein Versicherungsschutz. Bei Nachmittagsunterricht ist in der Mittagspause von 13.20-13.50 Uhr das Verlassen des Schulgeländes erlaubt. Schülerinnen und Schüler, die Nachmittagsunterricht haben, deren Vormittagsunterricht allerdings nach der 5. Stunde beendet ist und die in der Nähe der Schule wohnen, dürfen das Gelände verlassen, um in der unterrichtsfreien Zeit nach Hause zu gehen.
Das Umherrennen, Ballspielen, Versteckspielen, Rollschuh- und Skateboard fahren ist im Schulhaus aus Sicherheitsgründen zu jeder Zeit untersagt. Das Rauchen ist für alle Personen auf dem Schulgelände nicht gestattet. Das Klettern ist nur an den aufgestellten Klettergerüsten erlaubt.
Wertsachen
Das Schul- und Privateigentum wird respektiert. Wer durch seine/ihre Handlungen an der Beschädigung, Zweckentfremdung oder dem Ver-schwinden von Eigentum beteiligt ist, hat für die entsprechenden Schä-den uneingeschränkt aufzukommen. Auf Garderobe, Schulmappen und Wertsachen ist selbst zu achten. Nicht für den Unterricht Benötigtes (z.B. Walkman, MP3-Player) hat zu Hause zu bleiben. Für diese Sachen besteht generell kein Versicherungsschutz, ebenso auch nicht für not-wendige Dinge, wenn diese nicht sorgfältig aufbewahrt werden. Das sichtbare Mitführen und das Einschalten von Handys u. ä. Geräten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen. Bei der Herausgabe eines Handys ist die dazugehörige SIM-Karte mit abzugeben. Das Gerät kann frühestens nach einer Woche von den Eltern bzw. bei Volljährigkeit von den Schülern selbst beim Klassenlehrer abgeholt werden.
Unterrichtsende
Die Unterrichtsstunde wird von der Lehrkraft beendet. Nach dem Unter-richt verlassen alle Schülerinnen und Schüler, soweit sie keinen weiteren Unterricht haben, das Schulgelände. Schüler stellen die Stühle bei Unterrichtsschluss hoch.
Verhalten an den Bushaltestellen und im Bus
In den Bussen gelten die Verhaltensregeln gleichermaßen. Beim Ein- und Aussteigen darf nicht gedrängelt werden. In öffentlichen Bussen ist ebenso Rücksicht zu nehmen. Werden Schülerinnen und Schüler mit dem Privatauto zur Schule gebracht oder kommen sie selbst mit einem Auto, muss dies mit äußerster Rücksicht auf den Fahrbetrieb der Schulbusse und die aussteigenden Schülerinnen und Schüler geschehen.
Alarmplan
Der Alarmplan ist zu beachten.