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Nach der Schule

...nach Klasse 9

...nach Klasse 10

Besuch der Klasse 10

 

Beginn einer Lehrstelle
(mit dualer Ausbildung)

Beginn einer Lehrstelle
(mit dualer Ausbildung)

Besuch des BVJ (Berufsvorbereitungsjahr)

Besuch einer 1 jährigen Höheren Berufsfachschule

Besuch des BGJ (Berufsgrundbildungsjahr)

Besuch einer 2jährigen Höheren Berufsfachschule

Besuch einer 2jährigen Berufsfachschule

Besuch einer Fachoberschule

 

Besuch eines Beruflichen Gymnasiums

 

Besuch Einführungsphase unserer Gymnasialen Oberstufe

Informationsabende zu den oben genannten schulischen Möglichkeiten, die nach den Jahrgangsstufen 9 und 10 besucht werden können, finden jeweils im Dezember statt. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender.

Zu Beratungsgesprächen stehen außerdem nach Terminvereinbarung zur Verfügung:

- Herr Hilbig (Berufsberater der Agentur für Arbeit)

- Herr Semere (Berufswegebegleiter an unserer Schule)

- die Klassenlehrer/innen

- Herr Vogel (Stufenleiter 8-10)

 

Nach Klasse 12 - Fachoberschulreife

Wer die Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe mindestens bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres besucht hat, erwirbt den schulischen Teil der Fachhochschulreife, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

• In 11 Grundkursen werden insgesamt mindesten 55 Punkte in der einfachen Wertung erreicht, wobei höchstens 4 Kurse mit weniger als 05 Punkten in einfacher Wertung bewertet sind.

• In beiden Leistungskursen mit jeweils zwei Kursen werden mindestens 40 Punkte in der zweifachen Wertung erreicht, wobei mindestens zwei Kurse mit 05 Punkten in einfacher Wertung bewertet sind.

Einbringverpflichtung (Grund- oder Leistungskurse)

Zwei Halbjahreskurse

  • Deutsch
  • einer Fremdsprache (nach § 14)
  • Politik und Wirtschaft oder Geschichte,
  • Mathematik
  • einer Naturwissenschaft
  • weiteren Fächern nach Wahl.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird nach der Vorlage des Nachweises (Bescheinigung und Zeugnis, s.u.) einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit von der Schule ausgestellt. Der Nachweis kann erbracht werden durch:

  1. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  2. den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung
  3. eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst,
  4. eine mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfasst:

  • Präsenz und Leistungsbereitschaft
  • Selbständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft

 

 

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